Allgemeine Geschäftsbedingungen

EDV-Technik Sven Kohnert

 

I. Allgemeines - Geltungsbereich

1. Alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der EDV-Technik Sven Kohnert, erfolgen ausschließlich auf Grundlage nachfolgender Geschäftsbedingungen.

Entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Käufers widersprechen wir ausdrücklich. Änderungen und Ergänzungen sind nur dann verbindlich, wenn diese von uns schriftlich bestätigt werden.

2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.

II. Angebot - Angebotsunterlagen

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.

Mündliche Abmachungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.

2. In Anzeigen, Preislisten, Prospekten usw. enthaltene Angebote sind auch bezüglich der Preisangaben freibleibend und unverbindlich.

3. Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit vereinbart.

4. Wird dem Käufer neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot unterbreitet, so geschieht dies unter dem Vorbehalt der Übernahme des Leasingvertrags bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. unserer Hausbank.

5. Handbücher, Dokumentationen und Softwareunterlagen sind z.T. In Englischer Sprache abgefaßt. Der Kaufvertrag gilt auch dann als erfüllt, wenn englischsprachige Unterlagen beigefügt werden, und zwar auch dann, wenn in Werbeanzeigen, Katalogen oder sonstigen Publikationen kein ausdrücklicher Hinweis auf englischsprachige Unterlagen angebracht ist. Deutschsprachige Unterlagen, schulden wir nur, wenn dies mit dem Käufer schriftlich vereinbart wurde.

6. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar.

Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angeboten sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.

III. Preise

1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Geschäftssitz Hamburg.

2. Verpackungs-, Versand- und Versicherungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

IV. Zahlungsbedingungen - Verlängerter Eigentumsvorbehalt

1. Alle unsere Lieferungen erfolgen unter Verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann an den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit uns getilgt hat, bei Zahlung per Scheck erst bei dessen unwiderruflichen Gutschrift. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anderslautender Bestimmung des Käufers.

2. Vor der endgültigen Bezahlung ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung untersagt. Ein Weiterverkauf ist nur im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt seine Kaufpreisforderung gegen den Erwerber in voller Höhe an uns ab.

3. Ist der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, stellt er die Zahlungen ein oder ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er nicht mehr berechtigt über die Ware zu verfügen. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Käufer ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des Zahlungsverzuges, kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4. Soweit der realisierbare Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Käufers nach unserer Wahl einen Teil der Sicherungsrechte freigeben.

5. Während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist die in unserem Eigentum stehende Ware vom Käufer gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung an.

V. Lieferung

1. Die Lieferung erfolgt ab Geschäftssitz Hamburg, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Lieferfristen beginnen frühestens am Tag unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten.

3. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers - um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Dies gilt sinngemäß, wenn ein Liefertermin vereinbart ist.

4. Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten, so ist der Käufer berechtigt, uns eine Nachfrist von einem Monat zu setzen. Wird die Lieferung nicht bis zum Ablauf der Nachfrist erfüllt, so hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten: Schadensansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.

5. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Streiks, Aussperrung und sonstige Umstände gleich, die uns die Lieferung erschweren oder sonst unmöglich machen, und zwar gleich ob sie bei uns oder einem Unterlieferer eintreten. Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern wollen. Erklären wir uns nicht, kann der Käufer zurücktreten.

VI. Versand - Gefahrenübergang

1. Die Gefahr geht soweit nichts anderes vereinbart ist, mit der Absendung der Lieferung vom Geschäftssitz Hamburg auf den Käufer über. Dies gilt auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung und auch bei Versand durch unsere eigenen Transportmittel.

2. Der Käufer trägt die Gefahr für alle zurückgenommenen Lieferungen während des Rücktransports, sowie für die Verpackung während des Hin- und Rücktransports.

3. Wird der Versand der Ware ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

VII. Gewährleistung

1. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstands (insbesondere Hard- und Software), sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder Ersatz durch Austausch zu leisten. Für das Ersatzstück und die Ausbesserung leisten wir in der gleichen Weise Gewähr, wie für den Liefergegenstand. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Minderung oder Rückgängigmachen des Vertrages zu verlangen.

2. Voraussetzung für die Gewährleistung ist, das der fehlerhafte Liefergegenstand nach unserer Wahl entweder durch uns beim Käufer besichtigt und überprüft werden kann oder auf unseren Wunsch vom Käufer an uns zur Nachbesserung eingesandt wird. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.

3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für solche Ansprüche des Käufers auf Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Schadensersatz, die durch im Rahmen des Vertrages erfolgte Vorschläge oder Beratungen oder durch Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen entstanden sind.

4. Haftung für Folgen von seitens des Käufers oder Dritter vorgenommener Veränderungen und Eingriffe oder Reparaturversuche wird ausgeschlossen.

5. Erwirbt der Käufer in einem Vertrag mehrere Geräte oder erwirbt er ein System aus mehreren Geräten, so wird mit Erteilung des Auftrages vereinbart, das ein Anspruch auf Minderung oder Wandlung immer nur für das einzelne, von Mängeln betroffene Gerät, keinesfalls aber für alle Geräte oder das gesamte System, besteht. Dies gilt auch, wenn ein System durch das einzelne, mit Mängeln behaftete Gerät in seiner Gesamtheit funktionsuntüchtig wird.

6. Es ist nach dem heutigen Stand der Technik nicht sichergestellt, das Baugruppen in jeder möglichen Form miteinander funktionieren. Für diese Inkompatibilitäten übernehmen wir nur dann Gewährleistung, wenn die zueinander inkompatiblen Baugruppen sämtlich von uns bezogen wurden. Treten Inkompatibilitäten zwischen von uns bezogenen und fremden Baugruppen auf, stellt uns der Kunde von jeglicher Gewährleistung oder Nachweispflicht frei.

7. Bei der von uns gelieferten Software, haften wir nicht für eine evtl. Verletzung von Urheberrechten.

VIII. Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen positiver Vertragsverletzung, Schlechterfüllung, Verletzung von Nebenpflichten, Verschulden bei Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung werden ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und Leistungsverzug.

2. Ausgeschlossen sind alle Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, mittelbaren Schäden und/oder Folgeschäden. Dies gilt nicht bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften, grober Fahrlässigkeit, Vorsatz sowie Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesen Fällen ist unsere Haftung auf den Ersatz des im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses typischerweise vorhersehbaren Schadens beschränkt.

3. Der Käufer wird auf Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und die daraus entstehende Erfordernis einer täglichen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Hierzu stehen heute geeignete technische Hilfsmittel zur Verfügung. Bei der Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Käufer/Kunde grob fahrlässig, wenn er diese tägliche Sicherung unterlässt. Die Haftung für Datenverlust wird begrenzt auf den Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Kann der Käufer/Kunde keine zur Wiederherstellung der Daten notwendige Sicherungskopie beibringen oder ist diese älter als 2 Tage, so sind wir von der Haftung vollständig freigestellt.

4. Liefert ein Käufer/Kunde ein Gerät zu Reparatur- oder Servicezwecken ein, so willigt er ein, das wir zu Reparatur- und Prüfzwecken seine gesamten Daten - ohne ihn darauf nochmals hinzuweisen oder vorher zu benachrichtigen und ohne diese zu sichern - löschen. Für eine Datensicherung vor der Reparatureinlieferung und für die auf die Reparatur folgende Wiederherstellung der Daten hat der Käufer/Kunde selbst Sorge zu tragen. Er stellt uns von jeder Haftung für verlorengegangene Daten frei.

5. Nach dem heutigen Stand der Technik ist es möglich, das auch Originale Datenträger der Softwarehersteller von sog. Computerviren befallen sind. Wir sichern zu, alle nötige Sorgfalt darauf zu verwenden, das Kundengeräte nicht durch uns mit derartigen Computerviren infiziert werden. Es ist jedoch nach dem heutigen Wissensstand nicht möglich, alle Mutationen von Viren zu erkennen und zu bekämpfen. Sollte dennoch ein Computervirus nachweislich durch uns auf ein Kundengerät übertragen worden sein, so haften wir nur insoweit wie wir diesen vorsätzlich verbreitet haben. Der Käufer/Kunde stellt uns davon frei,  original verpackte Software auf Virenbefall zu untersuchen und befreit uns von jeglicher Haftung aus Schäden, die durch Virenbefall dieser Software verursacht wurden.

IX. Sonstige Vereinbarungen

1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.

2. Der Käufer ist damit einverstanden, das wir die aus Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für unsere eingenen geschäftlichen Zwecke verwenden.

3. Gerichtsstand ist Hamburg